Wichtig: Buchbarkeit über eigene Homepage prüfen!

Bitte überprüfen Sie die Buchbarkeit über Ihre eigene Homepage, wenn Sie das IRS18-Modul TBooking oder die TWebsite verwenden.

Vor einigen Tagen haben wir darüber informiert, dass sich der Name einer Buchungsrate geändert hat. Vereinzelt kam es dadurch zu Problemen bei der Buchbarkeit über die eigene Gastgeber-Homepage. Das Problem wurde erkannt und behoben. Dennoch bitten wir Sie, die Buchbarkeit über die Gastgeber-Homepage zu überprüfen.

Grundsätzlich empfehlen wir jedem Gastgeber, die Buchbarkeit über die eigene Homepage, sowie über alle angeschlossenen Buchungskanäle, regelmäßig zu überprüfen (min. einmal im Jahr). Die Buchbarkeit sollte möglich sein, wenn mindestens ein Preis und eine Verfügbarkeit eingestellt ist, sowie die Konditionen (Mindestaufenthaltsdauer, An- und Abreiseregelung) stimmen. 

Sollten Sie Fehler entdecken oder Probleme bei der Buchung feststellen, melden Sie sich am besten bei Ihrer örtlichen Tourist-Information oder senden eine E-Mail an den IRS18 an info@irs18.de.