Mit IRS18 kann Ihre Unterkunft nicht nur auf Vertriebsplattformen sichtbar sein, sondern auch direkt über Ihre eigene Website buchbar werden. So stärken Sie Ihren eigenen Auftritt und schaffen einen zusätzlichen Buchungsweg für Ihre Gäste.

IRS18 bietet Gastgebern zwei Möglichkeiten, Direktbuchungen über den eigenen Webauftritt zu ermöglichen - passend dazu, ob bereits eine Website vorhanden ist oder noch eine neue Website aufgebaut werden soll.

Wenn Sie noch keine Website für Ihre Unterkunft haben, unterstützt IRS18 Sie beim Aufbau eines eigenen Webauftritts. So präsentieren Ihre Unterkunft online und schaffen eine direkte Buchungsmöglichkeit für Ihre Gäste.
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Wenn bereits eine eigene Website vorhanden ist, kann dort ein Buchungsmodul eingebunden werden. So bleibt Ihr bestehender Auftritt erhalten und wird um eine direkte Buchungsmöglichkeit ergänzt.
Die eigene Website ist ein wichtiger Bestandteil eines professionelle Vermarktungsauftritts. Mit Direktbuchungsmöglichkeiten schaffen Gastgeber einen zusätzlichen Buchungsweg und stärken gleichzeitig die Sichtbarkeit ihrer Unterkunft.
Ihre Unterkunft wird professionell auf Ihrer eigenen Website präsentiert. Mithilfe eines eigenen Google Unternehmenseintrags wird die Homepage schnell und einfach von Ihren Gästen gefunden.
Gäste suchen zunächst auf den führenden Online-Plattformen nach dem nächsten Urlaub. Wenn Ihre Unterkunft hier überzeugt hat, wird für die Buchung oftmals die eigene Gastgeber Homepage präferiert.
Direktbuchungen ergänzen Plattformen um einen zusätzlichen eigenen Kanal. Über diesen schaffen Sie Unabhängigkeit von den Provisionen und Vorgaben der Buchungsplattformen.
Für Buchungen über die eigene Website fallen keine zusätzlichen Provisionen an. Somit bietet sich auf diesem Weg die günstigste Online-Buchungsmöglichkeit für Sie und Ihre Gäste.
Ob neue Website oder bestehender Webauftritt: Mit IRS18 gibt es passende Lösungen, um Ihre Unterkunft professionell zu präsentieren und direkt buchbar zu machen.
Wenn Sie noch keine eigene Website haben, unterstützt IRS18 Sie mit einer kostenfreien Gastgeber-Website. So entsteht ein professioneller Webauftritt, über den Ihre Unterkunft sichtbar wird und direkt buchbar ist.
Werfen Sie einen Blick auf Gastgeber-Websites, die bereits mit IRS18 online sind und zeigen, wie die Website für Ihre Unterkunft ebenfalls aussehen könnte:


Wenn Sie bereits eine eigene Website haben, kann diese um eine direkte Buchungsmöglichkeit ergänzt werden. So bleibt Ihr bestehender Webauftritt erhalten und wird um ein passendes Buchungsmodul erweitert.
Werfen Sie einen Blick auf Websites unserer Gastgeber, die auf Ihrer eigenen Homepage die Direktbuchungsmöglichkeit eingebunden haben:
Die Gastgeber-Website und das Buchungsmodul werden durch IRS18 kostenfrei bereitgestellt. Es entstehen keine monatlichen oder laufenden Fixkosten. Nur im Erfolgsfall wird eine Gebühr von 3 % zzgl. MwSt. auf den Gesamtbetrag der Buchung fällig.
Direktbuchungen auf der eigenen website
Beide Lösungen werden von IRS18 kostenfrei bereitgestellt, es entstehen keine monatlichen oder laufenden Fixkosten. Lediglich im Erfolgsfall einer Buchung fällt eine Gebühr von 3 % zzgl. MwSt. auf den Gesamtbetrag der Buchung an.
Wenn Sie noch keine eigene Website für Ihre Unterkunft haben, unterstützt IRS18 Sie mit einer kostenfreien, vollständigen Gastgeber-Website. Haben Sie bereits eine eigene Website, kann diese stattdessen um ein Buchungsmodul ergänzt werden, sodass Ihr bestehender Webauftritt erhalten bleibt und lediglich um eine direkte Buchungsmöglichkeit erweitert wird.
Nein. Anders als bei Airbnb oder Booking.com fallen für Buchungen über Ihre eigene Website oder Ihr Buchungsmodul keine zusätzlichen Portalprovisionen an. Es wird lediglich die IRS18-Systemgebühr von 3 % zzgl. MwSt. fällig – damit ist die Direktbuchung Ihr günstigster Online-Buchungsweg.
Auf der Seite „Ihr Gastgeber" steht Ihnen ein Freitextfeld zur Verfügung, das Sie eigenständig bearbeiten können – dort lassen sich Bilder, Texte und auch einzelne iFrames einbinden. Zusätzlich können Sie ein eigenes Logo hinterlegen, zwischen verschiedenen Templates wechseln und Farben anpassen. Alle Änderungen nehmen Sie direkt in Ihrem Gastgeber-Login vor.
Ja, eine eigene Domain kann mit der Gastgeber-Website verknüpft werden. Diese Möglichkeit finden Sie ebenfalls in Ihrem Gastgeber-Login.
Das Buchungsmodul lässt sich in aller Regel in gängige Website-Baukästen integrieren; eine hundertprozentige Kompatibilität mit jedem System können wir jedoch nicht garantieren. Sollte eine direkte Integration in Ihre Website ausnahmsweise nicht möglich sein, kann die Buchungsfunktion alternativ über einen Link eingebunden werden, der das Buchungsmodul auf einer externen Seite öffnet.
Ja. Parallel zur Erstellung Ihrer Gastgeber-Website übernimmt IRS18 auch die Erstellung Ihres Google-Unternehmenseintrags, damit Ihre Website besser in den Google-Suchergebnissen gefunden wird. Falls Sie die Verwaltung des Eintrags später selbst übernehmen möchten, können Sie das jederzeit im Anschluss beantragen.
Ja, genau wie bei den anderen Vertriebskanälen werden Preise, Verfügbarkeiten und Inhalte vollständig aus Ihrem Gastgeber-Login übertragen.
Anders als bei Airbnb oder Booking.com sind Sie bei der Direktbuchung selbst an der Zahlungsabwicklung beteiligt. Sie können dabei eine Anzahlung sowie den gesamten Buchungsbetrag entweder per Überweisung oder direkt vor Ort von Ihren Gästen kassieren.
Die Gastgeber-Website ist an Ihre Teilnahme bei IRS18 gebunden, da ihre Inhalte fortlaufend aus den Daten Ihres Gastgeber-Logins synchronisiert werden. Bei einer Kündigung kann die Website selbst daher nicht mitgenommen werden. Haben Sie jedoch eine eigene, bei einem externen Anbieter erworbene Domain mit der Gastgeber-Website verknüpft, kann diese Domain nach der Kündigung einfach wieder entknüpft und von Ihnen weiterhin genutzt werden.
Wir beraten Sie gerne dazu, ob die IRS18 Gastgeber-Website oder die Integration eines Buchungsmoduls für Ihren eigenen Webauftritt der passende Weg ist.