Hier finden Gastgeber wichtige Hinweise zu rechtlichen und organisatorischen Vorgaben rund um ihre Vermietung. Ein besonderer Fokus liegt aktuell auf den DAC7-Richtlinien und den dafür erforderlichen Angaben.
Rechtliches & Vorgaben
Mit DAC7 gelten seit dem Jahr 2023 steuerliche Transparenzvorgaben für digitale Plattformen. Plattformbetreiber können verpflichtet sein, bestimmte Daten von Gastgebern zu erfassen und an das Bundeszentralamt für Steuern zu übermitteln. Für Gastgeber bedeutet das vor allem: Bestimmte Angaben müssen vollständig und korrekt vorliegen.
Die Vorgaben dienen der steuerlichen Transparenz. Plattformbetreiber (also auch der IRS18) sind verpflichtet, bestimmte Daten von Anbietern zu erfassen und weiterzugeben.
Damit Unterkünfte weiterhin vollständig und korrekt in den relevanten Systemen geführt werden können, müssen die angefragten Angaben rechtzeitig und vollständig vorliegen.
Bitte prüfen Sie, insofern noch nicht geschehen, welche Angaben auf Ihre Vermietung zutreffen, und übermitteln Sie uns die erforderlichen Daten vollständig.
Welche Informationen erforderlich sind, hängt davon ab, ob die Unterkunft von einer natürlichen Person oder von einer juristischen Person / Firma betrieben wird. Zusätzlich benötigen wir Angaben zur Eigentümer- bzw. Rechnungsadresse.
Bitte halten Sie folgende Angaben zur Rechnungsadresse bereit:
Diesen Bereich bitte nur ausfüllen, wenn die Unterkunft von einer juristischen Person / Firma betrieben wird, z. B. GmbH, AG, e. V. oder ähnliche Unternehmensformen.
Benötigt werden:
Diesen Bereich bitte nur ausfüllen, wenn die Unterkunft von einer natürlichen Person betrieben wird, z. B. Privatvermieter oder Einzelunternehmen.
Benötigt werden:
Damit wir die erforderlichen DAC7-Daten strukturiert erfassen und melden können, stehen Ihnen zwei Möglichkeiten zur Verfügung.

Loggen Sie sich direkt in Ihrem Gastgeber-Login ein und hinterlegen Sie unter Haus dort Ihre erforderlichen Angaben.
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Über den nachfolgenden Link können Sie das Formular digital ausfüllen und direkt signieren.
Rechtliches und vorgaben
DAC7 ist eine EU-Vorgabe zur steuerlichen Transparenz, die seit 2023 in Deutschland gilt; die erste Meldung an die Finanzbehörden musste 2024 erfolgen. Sie verpflichtet Betreiber von Online-Plattformen wie IRS18 dazu, bestimmte Daten von Gastgebern zu erfassen und jährlich an das Bundeszentralamt für Steuern zu übermitteln. Damit wir dieser Pflicht nachkommen können, sind auch Sie als Gastgeber zur Mitwirkung verpflichtet und müssen uns die angefragten Daten vollständig zur Verfügung stellen.
Welche Angaben erforderlich sind, hängt davon ab, ob Ihre Unterkunft von einer natürlichen Person oder von einer juristischen Person bzw. Firma betrieben wird. Bei natürlichen Personen werden Name, Vorname, Geburtsdatum und Steuer-Identifikationsnummer benötigt. Bei juristischen Personen werden Firmenname, Handelsregisternummer und Umsatzsteuer-Identifikationsnummer benötigt. In beiden Fällen benötigen wir zusätzlich Ihre Eigentümer- bzw. Rechnungsadresse sowie Ihre Bankverbindung, Ihren Umsatz, die angefallenen Gebühren bzw. Provisionen, die Anzahl Ihrer Buchungen und die Anzahl der vermieteten Tage.
Gemeldet werden alle kostenpflichtigen Buchungen, die über das IRS18-System abgewickelt werden – unabhängig davon, über welchen Kanal die Buchung ursprünglich eingegangen ist. Nicht gemeldet werden sogenannte Nullbuchungen ohne ursprüngliche Zahlungspflicht, Eigenbelegungen, die gar nicht erst im IRS18-System angelegt wurden, sowie Buchungen, die auf Grundlage eines eigenständigen Vertrags mit einem anderen Plattformbetreiber zustande kommen – diesen melden die jeweiligen Plattformbetreiber selbst. Eine gesetzliche Ausnahme besteht zudem, wenn eine einzelne Beherbergungseinheit im Vorjahr mehr als 2.000 Buchungen hatte.
Eine Verweigerung der Datenangabe ist rechtlich nicht möglich. Werden die erforderlichen Daten nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellt, kann Ihre Unterkunft online nicht mehr vermittelt oder verkauft werden – und zwar nicht nur über IRS18, sondern über sämtliche angeschlossenen Onlineplattformen. Zusätzlich kann in diesem Fall eine Schadensersatzpflicht entstehen.
Die Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID) wird jeder natürlichen Person in Deutschland einmalig und dauerhaft zugewiesen; sie besteht aus 11 Ziffern und findet sich beispielsweise auf dem Einkommensteuerbescheid oder der Lohnsteuerbescheinigung. Die Steuernummer wird dagegen vom zuständigen Finanzamt vergeben und ändert sich je nach Wohnort oder Finanzamt. Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-ID) wiederum kennzeichnet Unternehmen eindeutig innerhalb der EU und findet sich meist auf Rechnungen oder im Impressum. Steuer-ID und Steuernummer werden häufig verwechselt, sind aber unterschiedliche Nummern mit unterschiedlichem Zweck.
Sie können Ihre Angaben entweder direkt in Ihrem Gastgeber-Login unter „Haus" hinterlegen oder über unser digitales Formular ausfüllen und signieren.
In diesem Fall tragen Sie die Daten derjenigen Person ein, der die Einnahmen in der Einkommensteuererklärung zugerechnet werden.
Sie können die für die jährliche Meldung übermittelten Daten jederzeit selbst in Ihrem Gastgeber-Login unter „Auswertungen" → „DAC7 Reporting" einsehen.
Wir unterstützen Gastgeber dabei, wichtige rechtliche und organisatorische Anforderungen verständlich einzuordnen und erforderliche Angaben vollständig bereitzustellen.